rechtliche Vorabinformationen

Nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank verstoßen die Cashbricks-Euro-Spielgeldscheine NICHT gegen § 128 OWiG und können - wegen der einheitlichen Vorgaben der Europäischen Zentralbank für alle Euro-Länder - im gesamten Euro-Raum bedenkenlos verwendet werden.

Außerhalb des Euro-Raumes kann es jedoch sein, dass der Besitz oder die Benutzung der Euro-Spielgeldscheine gegen geltendes Recht verstoßen. Transportieren, bzw. bestellen Sie die Cashbricks-Euro-Spielgeldscheine bitte nur dann in das Ausland außerhalb des Euro-Raumes, wenn Sie die rechtliche Situation der Euro-Spielgeldscheine in Ihrem jeweiligen Land überprüft haben.
Für unsere Dollar-Spielgeldscheine gilt die Einschätzung der Deutschen Bundesbank nur für das Gebiet des Bundesrepublik Deutschland.

Bitte nutzen Sie unsere Cashbricks® nicht, um andere Menschen zu täuschen oder zu betrügen! Dies ist NATÜRLICH strafbar!

Für unsere Spielgeldscheine gibt es folgende Sicherheitshinweise

  • Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen
  • Achtung: Brennbar